Allgemeine Geschäftsbedingungen

Denkerprise®
Institut für kreativ agiles Arbeiten & Change Management
Dr. Knut Menzel 

A. AGB FÜR TRAININGSLEISTUNGEN

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für öffentlich angebotene Trainings, Präsenz-Seminare, Online-Seminar, sowie für Inhouse Trainings und kundenspezifische Trainings- bzw. Fortbildungsleistungen der Denkerprise®. Unsere angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmen und Selbstständige) gem. §14 BGB. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung  per Email oder Brief durch die Denkerprise®.

2. Anmeldung zu Trainings
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich (Brief oder Email) und über das Antragsformular auf unserer Website (anmeldung.denkerprise.de) möglich. Sie erhalten dann bei Verfügbarkeit des gebuchten Trainings von uns eine Anmeldebestätigung. Die Trainings haben eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl. Bei der maximalen Begrenzung berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Anmeldeeingangs. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in den Angeboten aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Ein anderweitiges Vorgehen muss von der Denkerprise® ausdrücklich zugestimmt werden.

3. Stornieren, Änderung, und Absagen
Die Berechnung der Fristen basiert auf den Wochentagen von Montag bis Sonntag (7 Tage). Nachfolgend werden die Wochentage als „Tage“ bezeichnet.

3.1 Öffentliche Trainings

Wurde das Training mit der Option „Denker-Flex“ gekauft, kann die Teilnahme an dem Training bis 1 Stunde vor Trainingsbeginn per Mail ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert oder kostenlos einmalig umgebucht werden. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall innerhalb von 7 Tagen zurücküberwiesen. Die Gebühr für die Denker-Flex Option wird vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht.

Ohne die Option „Denker-Flex“ können öffentliche Trainings bis 14 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei Stornierung oder Umbuchung ab 13 Tagen (dabei wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet) erheben wir 50% des Trainingspreises und Prüfungsgebühr, sofern diese Bestandteil der Buchung ist. Sie sind berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden. Bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers, stellen wir Ihnen den vollen Trainingspreis und die Prüfungsgebühren in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die Denkerprise® wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umgebucht. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, erstattet die Denkerprise® die hierfür getätigten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche für z. B. Reisekosten, Spesen oder Übernachtungskosten entstehen nicht.

3.2 Inhouse Trainings beim Kunden

Verbindlich beauftragte Trainingstermine können bis 21 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei einer Stornierung ab 20 Tagen (dabei wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet) vor Trainingsbeginn bis 7 Tage vor Trainingsbeginn berechnen wir 50% des Trainingspreises, der Prüfungsgebühren sowie die dadurch entstandenen Kosten. Bei Stornierung oder Umbuchung des Trainings ab 6 Tagen vor Trainingsbeginn stellen wir Ihnen den vollen Trainingspreis, die Prüfungsgebühren und die dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Absagen behalten wir uns aus organisatorischen und technischen Gründen wie z. B. bei krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers vor. Bei einer Absage durch die Denkerprise® wird versucht, mit Ihnen einen neuen Veranstaltungstermin zu vereinbaren.

3.3 Online-Seminare und andere Online-Trainings

Gegenstand der Leistung ist die Teilnahme an einem Online-Seminar oder Online-Training. Der Kunde erhält alle notwendigen Zugangsdaten vorab per E-Mail und erklärt sich, bei der Buchung des Trainings, mit der Erfüllung der notwendigen technischen Anforderungen seitens des Teilnehmers einverstanden. Die Voraussetzungen können auf der Webseite jederzeit eingesehen werden. Die Rechte an den Inhalten des Trainings verbleiben bei der Denkerprise®. Dem Teilnehmer wird lediglich ein für die Dauer der Nutzung nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Die übermittelten Zugangsdaten sind vertraulich und personengebunden und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung seitens Denkerprise® nicht weitergegeben werden. Weiterhin dürfen keine zusätzlichen Personen das virtuelle Training besuchen, am gesamten Training oder an Auszügen des Trainings aktiv oder passiv teilnehmen. Keine Ansprüche können geltend gemacht werden bei technischen Problemen oder Nichterfüllung der technischen Anforderungen, welche nicht durch die Denkerprise® verursacht wurden.

3.4 Sonstiges

Sonderangebote, rabattierte Aktionen, Kombinationsaktionen können nicht kostenfrei storniert werden. Nach der Bestätigung durch die Denkerprise® können die Trainingstermine nach den jeweils durch die Aktion festgelegten Zeiträume umgebucht werden und Sie sind berechtigt einen Ersatzteilnehmer zu entsenden. Sollte der Trainingsteilnehmer nicht erscheinen oder das Training storniert werden, stellen wir 100% des Trainingspreises und der Prüfungsgebühren in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die Denkerprise® wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umgebucht. Bei Absagen oder Veränderungen durch die Denkerprise® bleiben die Vorteile der Aktion erhalten. Weitergehende Ansprüche für z. B. Reisekosten oder Übernachtungskosten entstehen nicht.

4. Gebühren und Zahlungsziele
Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise gem. gemäß § 19 UStG. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Trainingsgebühren pro Person und sind bis zum Trainingsbeginn ohne Abzug zu begleichen. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Trainings berechtigt nicht zur Preisminderung. Ist die Zahlung bis zum Trainingsbeginn nicht auf das in der Rechnung angegebene Konto eingegangen oder kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, behalten wir uns eine Entscheidung über die Teilnahme vor. Die Zahlungsverpflichtung bleibt in jedem Fall unverändert bestehen. Soweit nicht anders vereinbart beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebenen Kontodaten.

5. Verschiebung von Terminen
Die Denkerprise® ist berechtigt, Trainings räumlich oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Trainings bietet die Denkerprise® Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, erstattet die Denkerprise® bereits gezahlte Entgelte zurück. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Spesen oder Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen.

6. Datenschutz
Die Anmeldung / Bestellung von Trainings erfolgt per Email, Brief, Telefon oder dem Bestellformular auf der Website. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der Auftragserfüllung genutzt. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die aktuellen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Kunde hat dabei jeder Zeit das Recht seine erteilten Einwilligungen zu widerrufen. Alle weiteren Bedingungen zum Datenschutz stehen in den Datenschutzbestimmungen.

7. Copyright, Urheber- und Markenrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. In den Trainings der Denkerprise® werden verschiedene Softwarelösungen eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Die Softwarelösungen dürfen weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und dürfen nicht aus dem Trainingsraum entfernt werden. Des Weiteren gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.

8. Haftung
In unseren Trainings werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Trainingsziele erreichen kann. Für den Trainingserfolg haften wir jedoch nicht. Soweit nicht durch §309 Nr. 7 und 8 BGB geregelt, haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 5.000,– EUR. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Denkerprise® haftet nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen können. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sei denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der Denkerprise® durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält Denkerprise® sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

9. Höhere Gewalt und andere Leistungshindernisse
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Denkerprise® die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Denkerprise® nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die Denkerprise® durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert werden, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Denkerprise® auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

10. Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Gütersloh.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

B. AGB FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN

1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Denkerprise® finden Anwendung für alle Beratungsleistungen und Workshops Inhouse oder in Least Office Spaces, die die Denkerprise® gegenüber dem Auftraggeber erbringt und allen Tätigkeiten, die mit der Beratung in Zusammenhang stehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Denkerprise® finden auch entsprechende Anwendung, wenn die Denkerprise® anstelle andere oder zusätzliche Dienstleistungen erbringt. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Denkerprise®. Unsere angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Klienten gem. §14 BGB.

2. Durchführung der Beratung
Die Denkerprise® wird die Beratungsleistung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die Beratung erbringen, bleibt der Denkerprise® vorbehalten.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Denkerprise® bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Organisation, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Soweit erforderlich, wird der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter von der Denkerprise® einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen und einen Ansprechpartner im Sinne eines Riverbridge Modells benennen, der den Mitarbeitern von der Denkerprise® für Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Anweisungen direkt an die Mitarbeiter der Denkerprise® können jedoch von dem Ansprechpartner nicht erteilt werden und sind im Vorfeld mit dem Kundenmanager der Denkerprise® zu klären.

4. Verzug durch Auftraggeber oder Auftragnehmer
Kommt die Denkerprise® mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer der Denkerprise® gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich auf für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf ½ v.H., max. jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die Denkerprise® im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer B.3. oder gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann die Denkerprise® für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die Denkerprise®, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug – oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht – trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Denkerprise® zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt, zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Denkerprise® Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

5. Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die Denkerprise® dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

6. Honorare
Die Honorare für die von der Denkerprise® erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit angewendeten Zeiten, zzgl. Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden Stundensätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von der Denkerprise®. Die Honorare können jeweils zu Jahresbeginn entsprechend des Verbraucherindex für Dienstleistungen angepasst werden. Verschiebt sich der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, infolge von Denkerprise® nicht zu vertretender Umstände oder wegen höherer Gewalt auf einen Zeitpunkt später als 3 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Stundensätze, die dann geltenden Stundensätze der zu entrichtenden Vergütung zugrundegelegt. Das jeweilige Beratungshonorar ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Denkerprise® ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7. Haftung
Führen Beratungsleistungen von der Denkerprise® zu unmittelbaren Schäden, so haftet die Denkerprise® hierfür im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsrecht. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Denkerprise® und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ebenfalls ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung/Datenschutz
Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die Arbeitsergebnisse nach Ziffer B.5. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Organisation zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt sind.

Die Denkerprise® verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten, insbesondere alle personenbezogenen Daten, die die Denkerprise® oder seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses be- oder verarbeiten, nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu nutzen. Die Denkerprise® ist verpflichtet, ausschließlich Personal mit der Auftragserfüllung zu betrauen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Auslaufen des jeweiligen Auftragsverhältnisses fort.

9. Höhere Gewalt und andere Leistungshindernisse
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Denkerprise® die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Denkerprise® nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die Denkerprise® durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert werden, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Denkerprise® auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

10. Zurückbehaltungsrecht 
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die Denkerprise® an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Zurückbehaltung würde beim Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die Denkerprise® alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Die Pflicht von der Denkerprise® zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Auftraggebers kann nicht geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Denkerprise® schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind.

11. Sonstiges
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Dies bedeutet für beide Seiten eine unverzügliche und wechselseitige Information über Umstände, die den Verlauf der Dienstleistung beeinflussen können. Unzulässig sind insbesondere die gegenseitige Abwerbung bzw. Einstellung von Mitarbeitern der jeweils anderen Organisation.

12. Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Gütersloh. Die Denkerprise® ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.

13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.